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Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kletterwald Prien am Chiemsee, Betreiber: Estermann Event & Abenteuer GmbH
1. Jeder Teilnehmer muss die Benutzungsregeln vor
Betreten
des Kletterparks durchlesen. Er bestätigt mit seiner
Unterschrift, dass er diese Benutzungsregeln zur Kenntnis
genommen hat und mit ihnen einverstanden ist.
Die
Sorgeberechtigten eines Teilnehmers unter 18 Jahren
müssen diese Benutzungsregeln durchlesen und mit dem
minderjährigen Teilnehmer durchsprechen, bevor dieser den
Kletterpark betreten darf. Sie bestätigen mit Ihrer Unterschrift,
dass Sie diese Teilnahmebedingungen durchgelesen, mit
dem minderjährigen Teilnehmer besprochen haben und
mit ihnen einverstanden sind.
2. Die Benutzung des Kletterparks ist mit Risiken verbunden
und erfolgt auf eigene Gefahr. Die Einhaltung der Teilnahmebedingungen liegt ausschließlich in Verantwortung
des jeweiligen Benutzers. Der Park ist für alle Besucher ab
dem 8. Lebensjahr (der Kinderparcours ab dem
5. Lebensjahr) geöffnet, die nicht an einer Krankheit oder
psychischen Beeinträchtigung leiden, die beim Begehen
des Parks eine Gefahr für die eigene Gesundheit oder die
anderer Personen darstellen könnte. Kinder unter 14 Jahren
müssen in Begleitung eines Erwachsenen sein (Ausnahme
sind betreute Gruppenprogramme). Personen, die alkoholi-
siert sind oder unter dem Einfluss von Drogen stehen, sind
nicht berechtigt, den Kletterpark zu begehen. Schwangeren
ab der 11. Schwangerschaftswoche, Bandscheibenge-
schädigten, sowie „frisch“ Operierten (innerhalb von
10 Wochen nach der Operation), Epileptikern sowie
Herzkranken wird von einem Besuch des Waldkletterparks
Oberbayern abgeraten.
3. Der Kletterwald Prien am Chiemsee haftet im Rahmen
der gesetzlichen Bestimmungen für
Personenschäden. Für
Sach- und Vermögensschäden haftet der Kletterwald Prien
am Chiemsee nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des
Veranstalters oder der mit der Leitung der Veranstaltung bzw.
Führung betrauten Personen.
4. Kinder ab dem 8. Lebensjahr bis 14 Jahre, mit mindestens
1,80m Greifhöhe dürfen in
Begleitung eines Erwachsenen
(1Erwachsener maximal 5 Kinder), soweit es ihre Fähigkeiten
zulassen,
die „Parcours Grün, Blau, Rot“ klettern. Ab zwei
Erwachsene dürfen Sie noch den „Parcours Lila“, klettern.
Zusätzlich dürfen Kinder ab dem 10. Lebensjahr den
„Parcours gelb“ und Kinder ab dem 14. Lebensjahr den
„Parcours Schwarz“ klettern.
5. Jeder Teilnehmer muss an der gesamten praktischen
und theoretischen Sicherheitsdemonstration vor
dem
Begehen des Waldkletterparks teilnehmen. Sämtliche
Anweisungen und Entscheidungen des
Veranstalters/
Betreuers sind bindend. Bei Zuwiderhandlungen oder
Verstößen gegen Anweisungen oder
Sicherheitsforderungen
des Veranstalters / Betreuers können die betreffenden
Teilnehmer vom
Waldkletterpark ausgeschlossen werden,
ohne Anrecht auf eine Rückerstattung des Eintrittspreises.
Bei
Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen
oder Sicherheitsforderungen des
Veranstalters/Betreuers
übernimmt der Kletterwald Prien am Chiemsee keine
Haftung für die
damit verbundenen Schäden.
6. Es dürfen beim Begehen des Kletterwald keine Gegen-
stände, wie offen getragener Schmuck,
Mobiltelefone,
Kameras etc. mitgeführt werden, die eine Gefahr für den
Teilnehmer selbst oder für andere
Personen darstellen.
Lange Haare müssen mit einem Haargummi zusammen-
gebunden werden.
7. Die Sicherungskarabiner müssen immer im rot markierten
Sicherungsseil/Stahlring eingehängt sein. Beim Umhängen
muss immer ein Sicherungskarabiner im rot markierten
Sicherungsseil/Stahlring eingehängt sein. Es dürfen nie
beide Sicherungskarabiner gleichzeitig aus dem Sicherungs-
seil ausgehängt werden. Im Zweifelsfall muss ein Betreuer
herbeigerufen werden.
8. Jede Übungsstation darf nur von maximal 1 Person
begangen werden. Auf den Plattformen dürfen sich
maximal 2 Personen (kleine Kinder dürfen mit ihren Eltern
auf der Plattform stehen) gleichzeitig befinden.
9. Die vom Kletterwald Prien am Chiemsee ausgeliehene
Ausrüstung (Helm, Gurt, Selbstsicherung mit
Karabinern)
muss nach Anweisung des Veranstalters / Betreuers benutzt
und pfleglich behandelt werden. Sie ist nicht auf andere
übertragbar, darf während der Begehung des Waldkletter-
parks nicht abgelegt werden und muss unverzüglich nach
der abgelaufenen Mietzeit wieder zurückgegeben werden.
Wird der Gurt dennoch abgelegt, muss er vor Widereinstieg
in die Parcours erst von einem Trainer auf richtigen Sitz
geprüft werden.
10. Nach Aushändigung der Sicherheitsausrüstung hat
der Teilnehmer 3 Stunden für die Benutzung der
Anlage
zur Verfügung. Diese Zeit beinhaltet auch die notwendige
Gurt- und Sicherheitsanweisung. Bei
zeitlichem Verzug von
über 15 Minuten wird ein Aufpreis von 5,- Euro pro
angefangene Stunde fällig.
11. Die Geschäftsleitung behält sich das Recht vor,
Personen, die sich nicht an diese Benutzungsregeln
halten, vom Park auszuschließen. Die Geschäftsleitung
behält sich das Recht vor, den Betrieb oder
einzelne Parcours
aus sicherheitstechnischen oder Wartungsgründen
(Feuer, Sturm, Gewitter etc.)
einzustellen. Es liegt in der
Verantwortung des Teilnehmers sich bei zweifelhafter
Witterung per Telefon
oder Internet über die Öffnungszeiten
zu informieren. Eine Haftung aufgrund witterungsbedingt kurzfristig
geänderter Öffnungszeiten wird ausdrücklich
ausgeschlossen. Es besteht in diesem Falle kein
Anspruch
auf Rückvergütung des Eintrittspreises.
12. Der Kletterwald Prien am Chiemsee behält sich das
Recht vor, auf der gesamten Anlage
Foto-, Film und Webcam-
Aufnahmen zu Werbe- und Informationszwecken zu machen.
Sollte ein
Teilnehmer damit nicht einverstanden sein, hat er
dies dem Kletterwald Prien am Chiemsee
ausdrücklich mitzuteilen. Das Anfertigen von Foto-, Film- und Webcam-Aufnahmen zu gewerblichen
Zwecken ist auf der gesamten
Anlage des Kletterwald Prien am Chiemsee ohne Genehmigung verboten.
Der Kletterwald Prien am
Chiemsee
behält sich etwaige Schadensansprüche
im Falle der
Miss
achtung vor.
13. Soweit gesetzlich zulässig, ist der Erfüllungs- und
Zahlungsort der Geschäftssitz Kletterwald Prien am
Chiemsee. Es gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
14. Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen dieser AGB`s unwirksam sein
oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder
unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der
Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe
kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien
zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses
vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit
der
Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für Lücken.
Prien, September 2008
Kletterwald Prien am Chiemsee
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